Einen aktuellen Überblick über die Förderprogramme der Bundesländer gibt die Förderdatenbank des Bundes. Auch die regionalen Energieagenturen geben gerne Auskunft über mögliche Förderprogramme in ihren Bundesländern.
Wir empfehlen Ihnen, die jeweiligen Gegebenheiten zu prüfen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Im Folgenden haben wir Ihnen einige Bundesländer aufgelistet.
Rheinland-pfalz
förderung kommunaler straßenbeleuchtung
Das Förderprogramm "Zukunftsfähige Energieinfrastruktur" (ZEIS) des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF), Rheinland-Pfalz bezuschusst Kommunen bei der Sanierung ihrer Straßenbeleuchtungsanlagen durch effiziente und umweltfreundliche LED-Leuchten. Die Zuwendungen sind kumulierbar mit den Zuwendungen aus der BMWK-Förderung und werden nur für Investitionen gewährt, die in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden.
Hessen
förderung kommunaler straßenbeleuchtung
Das Programm zur Förderung von LED Straßenbeleuchtung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bezuschusst Kommunen bei der Sanierung ihrer Straßenbeleuchtungsanlagen durch effiziente und umweltfreundliche LED Leuchten. Die Zuwendungen sind kumulierbar mit den Zuwendungen aus der BMWK-Förderung und werden nur für Investitionen gewährt, die in Hessen umgesetzt werden.
BADEN-Württemberg
KEINE LANDESFÖRDERUNG
ABER VORGABEN IM NATURSCHUTZGESETZ DES LANDES
In Baden-Württemberg gibt es zur Zeit leider keine landesspezifische Förderung für die Umrüstung der kommunalen Straßenbeleuchtung auf LED. Es besteht daher nur die Möglichkeit, die BMWK-Förderung für solche Investitionen zu nutzen.
Allerdings müssen hierbei die Vorgaben zur insektenfreundlichen Straßenbeleuchtung im Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg (NatSchG) beachtet werden.
SAARLAND
förderung kommunaler straßenbeleuchtung
Das Zukunftsenergieprogramm kommunal (ZEP kommunal) des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie bezuschusst Kommunen bei der Umrüstung ihrer Straßenbeleuchtungsanlagen auf hocheffiziente Beleuchtungssysteme. Ziel ist es, den Energiebedarf und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Zuwendungen sind kumulierbar mit den Zuwendungen aus der BMWK-Förderung (Kommunalrichtlinie) und werden nur für Investitionen gewährt, die im Saarland umgesetzt werden.
FREISTAAT THÜRINGEN
förderung kommunaler straßenbeleuchtung
Das Förderprogramm „Klima Invest“ des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz des Freistaats Thüringen bezuschusst Kommunen und andere Einrichtungen bei der energetischen Modernisierung der Außen- und Straßenbeleuchtung. Zuwendungsziel ist das Erreichen der Ziele des Thüringer Klimagesetzes, insbesondere die Energieeffizienzsteigerung und Treibhausgasminderung. Die Zuwendungen sind kumulierbar mit den Zuschüssen aus der BMWK-Förderung (Kommunalrichtlinie) und werden nur für Investitionen gewährt die in Thüringen umgesetzt werden.