Garantieerklärung

FÜR LED-KOMPONENTEN IN SCHUCH-LEUCHTEN

Für Katalogprodukte mit einer Nennlebensdauer ≥ 50.000 Betriebsstunden gewährt SCHUCH eine Garantie von 5 Jahren ab Rechnungsdatum. 

Die Garantie gilt in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sie ersetzt alle anderen expliziten oder impliziten Garantien. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche (Nacherfüllung, Minderung/Rücktritt, Schadensersatz) bleiben von dieser Garantiezusage unberührt und werden nicht eingeschränkt.

Die Garantie betrifft LED-Leuchten (Katalogprodukte) von SCHUCH und bezieht sich ausschließlich auf LED-Module und LED-Betriebsgeräte, die in SCHUCH Leuchten eingebaut sind. Sie gilt für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz.

Von der Garantie ausgenommen sind Lichtsteuerungs-/Lichtmanagementkomponenten, Sensoren, Antennen, Überwachungsbausteine, beigestellte Komponenten sowie Verschleißteile wie Überspannungsschutzkomponenten, Batterien, Akkus etc. Für sie gelten andere Bedingungen. Sonderausführungen sind ebenfalls von dieser Garantie ausgenommen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Die Garantie erlischt bei unsachgemäßer Behandlung der LED-Leuchten, LED-Module und Betriebsgerät sowie in den Fällen, in denen Änderungen oder Instandsetzungen ohne schriftliches Einverständnis von SCHUCH vorgenommen wurden. 

 

Garantiebedingungen
  • Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf Ausfälle die durch Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden.
  • Der Lichtstrom und die Leistung unterliegen bei einem neuen LED-Modul einer Toleranz von ±10%. Ein Lichtstromrückgang der LED-Module bis zu 0,4%/1000 Betriebsstunden bei fehlender Konstantlichtstrom-Regelung (CL) sowie ein Ausfall innerhalb der Nennausfallrate von 0,2%/1000 Betriebsstunden bei elektronischen Vorschaltgeräten sind Stand der Technik und fallen ebenso wie Ausfälle von bis zu 10 % aller LEDs in einem Produkt nicht unter die Garantie. Die Farbtoleranz von LED-Modulen ist von der Garantie nicht erfasst.
  • Bei Außenleuchten darf eine jährliche Brenndauer von höchstens 4.300 Stunden bei max. 1 Schaltung/Tag (EIN/AUS) nicht überschritten werden.
    Bei Innenleuchten darf eine jährliche Brenndauer von höchstens 4.300 Stunden bei max. 3 Schaltungen/Tag (EIN/AUS), bzw. 5.000 Stunden bei max. 1 Schaltung/Tag (EIN/AUS) nicht überschritten werden. Es werden angemessene Aufzeichnungen der Betriebslaufzeit geführt.
  • Die Produkte dürfen nur nach den Bestimmungen in den Produktinformationen und Betriebs- /Montageanleitungen eingesetzt werden. 
  • Die Installation ist nach Maßgabe der Montageanweisung ausschließlich durch Fachpersonal durchzuführen.
  • Die Produkte dürfen keinen unzulässigen mechanischen Belastungen ausgesetzt werden.
  • Die in den technischen Unterlagen der Produkte angegebenen Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen dürfen nicht überschritten werden.
  • Falls die Betriebs-/Montageanleitungen Wartungsarbeiten vorsehen, ist die Einhaltung zwecks Nachweises zu dokumentieren.
  • Die EVG-Einstellungen dürfen nicht geändert werden.
  • Die Leuchten müssen gemäß den vom Hersteller angegebenen Bedingungen, den zugrunde liegenden Normen und den geltenden Vorschriften betrieben werden.
  • Wenn das Produkt in einer korrosiven Umgebung, insbesondere in Küsten- oder Meeresnähe oder an einem chemisch belasteten Ort installiert werden soll, muss der Kunde SCHUCH vor dem Kauf des Produkts darüber informieren, da für diese Einsatzzwecke Sonderausführungen erforderlich sind (z.B. salzwasserbeständige Beschichtung), die einer umfassenden Analyse und Beratung bedürfen.
  • Die Garantie gilt nicht für Blitz- oder ESD-Schäden, für Ursachen die in der Stromversorgung liegen, einschließlich kurzzeitiger Spannungsspitzen und Über-/Unterspannung, für nicht ordnungsgemäß durchgeführte Installationen, Verdrahtung oder Wartung, für Korrosionsschäden wenn diese auf externen Ursachen oder Faktoren beruhen (z.B. Chemikalien), für mechanische Beschädigungen sowie für Schäden infolge höherer Gewalt.
Garantieleistungen

Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach unserer Wahl gleiche oder technisch gleichwertige Ersatzkomponenten geliefert werden oder das Produkt bei uns am Standort repariert wird.

Wegen des technischen Fortschritts bei den LED-Modulen und der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms der betriebenen LED-Module kann es im Ersatzfall zu Abweichungen, insbesondere bei den lichttechnischen Eigenschaft , den Abmessungen und im Design kommen.

Die Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung, noch einen Neubeginn der ursprünglichen Garantiezeit. Bei Ersatzlieferung oder Gutschrifterteilung gehen die zurückgegebenen Teile in das Eigentum von SCHUCH über.

Alle anfallenden Nebenkosten des Garantiefalles (z.B. Montagekosten, Hebebühnen- und Gerüstkosten sowie Kosten für Versand, Entsorgung, etc.) gehen zu Lasten des Kunden. Durch den Ausfall verursachte Folgekosten aller Art und weitere Folgeschäden sind ausdrücklich vom Umfang der Garantie ausgenommen.

Der Garantieanspruch ist unmittelbar nach Feststellung des Mangels oder Schadens durch schriftliche Mitteilung an:

Adolf Schuch GmbH
Abteilung QS
Mainzer Straße 172
D- 67547 Worms

anzumelden. Dabei sind mindestens folgende Angaben zu machen:

  • Bezeichnung und Artikelnummer des Produkts
  • Einzelheiten zum Fehlerbild
  • Rechnungsnummer und –Datum
  • Einzelheiten zu Anwendung, Standort, Umgebungstemperatur, tatsächlichen Brennstunden und Anzahl der Schaltzyklen
 

SCHUCH behält sich die Prüfung der Gültigkeit des Garantiefalls gemäß den Garantiebedingungen vor. Auf Anforderung muss den Mitarbeitern/Vertretern von SCHUCH vor Ausbau Zugang zu dem reklamierten Produkt gewährt werden, um die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls ist das defekte Gerät bzw. die Komponente frachtfrei an SCHUCH einzuschicken. SCHUCH kann dem Käufer die Kosten, die im Zusammenhang mit zurückgegebenen Produkten oder Komponenten entstanden sind, die für nicht mangelhaft befunden wurden, zusammen mit den Transport-, Prüf- und Bearbeitungskosten in angemessenem Umfang in Rechnung stellen.


Für das Rechtsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Kunde ein Kaufmann ist, ist Worms ausschließlicher Gerichtsstand.