Investieren, Geld sparen und die Umwelt schonen

Mit vielfältigen Fördermaßnahmen auf Bundes- und Länderebene erhalten Kommunen finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Gefördert wird unter anderem die Umrüstung und Sanierung von Innen- und Außenbeleuchtungsanlagen auf die hocheffiziente LED-Technologie. Auch Sportvereine erhalten im Rahmen der Sportstättenförderung vielfältige Unterstützung, u.a. für die Umrüstung der Beleuchtung.

Nutzen Sie die Chancen. Minimieren Sie Ihre Investitionskosten, sparen Sie zukünftig massiv bei den Energiekosten und senken Sie die klimaschädlichen CO2-Emissionen dauerhaft und nachhaltig.

bMWK-förderung (Kommunalrichtlinie)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Kommunen und kommunale Akteure beim Umstieg auf energieeffiziente LED-Beleuchtung.
Die zum 01. November 2024 überarbeitete Kommunalrichtlinie sieht für die kommenden Jahre, voraussichtlich bis 2027 Fördermöglichkeiten für die Straßenbeleuchtung, Außen- und Sportanlagen sowie die Innen- und Hallenbeleuchtung vor, wenn auf hocheffiziente LED-Technik umgerüstet wird.

Was wird gefördert:

  • Außen-, Straßen-, Innen- und Hallenbeleuchtung (Förderschwerpunkt Beleuchtung)
  • Beleuchtung für Radverkehrswege (Förderschwerpunkt Nachhaltige Mobilität)
  • Umrüstung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik
  • Lichtmanagementsystem (Regelungs- und Steuerungstechnik zur zonenweisen zeit- oder präsenzabhängigen Steuerung)
  • Montage der Neuanlage, Demontage und Entsorgung der Altanlage
  • Projektbegleitende Ingenieurleistung
  • Adaptiv geregelte Außenbeleuchtung wird nicht mehr gefördert
  • Retrofitlösungen werden nicht gefördert!

Wer wird gefördert (unter anderem):

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise)
  • Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung
  • Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen zur Erziehung, Bildung, Kultur, …
  • Gemeinnützige eingetragene Vereine und deren Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen

   Mehrere Antragsteller können sich zusammenschließen

Förderregion:

  • Bundesweit

Fördervoraussetzungen:

  • Mindestlebensdauer der Leuchte L80 ≥ 100.000 Stunden
  • LED-Modul und EVG müssen austauschbar sein
  • Keine Lichtimmissionen in den oberen Halbraum
  • Farbtemperatur max. 3.000 Kelvin
  • Auslegung durch einen qualifizierten Fachplaner
  • CO2-Einsparung ≥ 50%
  • Sonderfall Sportanlagen:
    o    Farbtemperatur darf grundsätzlich maximal 3000 Kelvin betragen. Sie darf im Ausnahmefall maximal 4000 Kelvin betragen, sofern dies für die dort durchgeführten Sportarten erforderlich ist
    o    Mindestlebensdauer der Leuchte L80 ≥ 50.000 Stunden
    o    Die Beleuchtungsstärke darf den Wert der Beleuchtungsklasse III und II der jeweiligen Sportart um max. 30% überschreiten
    o    Fluter sind mit einem upward light output ratio (ULOR) von 0 % zu montieren

Förderquote:

  • 25%
  • Fördersätze können kumulativ beantragt werden

Sonderförderung mit erhöhter Förderquote:

Minimale Fördersumme:

  • 10.000 EUR

Minimale Projektgröße:

  • 40.000 EUR bei 25% Förderquote
  • 25.000 EUR bei 40% Förderquote
  • ...

Fördervoraussetzungen:

  • Mindestlebensdauer der Leuchte L80 ≥ 50.000 Stunden
  • Leuchten-Lichtausbeute ≥ 100 lm/W
  • Farbwiedergabe Ra ≥ 80
  • Lichtplanung durch qualifizierten Fachplaner erforderlich
  • CO2-Einsparung ≥ 50%

Förderquote:

  • 25%
  • Fördersätze können kumulativ beantragt werden

Sonderförderung mit erhöhter Förderquote:

Minimale Fördersumme:

  • 10.000 EUR

Minimale Projektgröße:

  • 40.000 EUR bei 25% Förderquote
  • 25.000 EUR bei 40% Förderquote
  • ...

Laufzeit:

  • Start: 01.11.2024
      bis 31.12.2027

Antragszeitraum:

  • Anträge können ab dem 1. Februar 2025 eingereicht werden

Projektträger:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 Berlin
Telefon: 030/700 181-880
E-Mail: nki-kommunalrichtlinie [at] z-u-g.org (nki-kommunalrichtlinie[at]z-u-g[dot]org)

www.krl-online.de (Online-Antragsformular)

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate, das Vorhaben muss innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen sein. Die Ausschreibung darf erst nach der Bewilligung erfolgen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

 

Deutschland-Effizient


Nahezu alle SCHUCH LED-Leuchten sind BEG-förderfähig
(  Produktfilter auf den jeweiligen Produktseiten)

 Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre:
 BEG-Förderung ausgenommen  
Energieeffiziente Beleuchtung wird weiterhin gefördert!
Förderanträge können nach wie vor gestellt und bewilligt werden.
Genauere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMWK.

Förderung energieeffizienter Beleuchtungssysteme für Nichtwohngebäude jetzt auch als Direktzuschuss möglich

Mit dem bisherigen KfW Förderprogramm werden unter anderem der Neubau und die Sanierung von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden, einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert. Ziel ist es, Unternehmen in Deutschland zur Durchführung von Maßnahmen zur deutlichen Energieeinsparung und Reduzierung der CO2 Emissionen zu ermuntern, um die gesamtwirtschaftliche CO2 Belastung der Umwelt zu reduzieren. Mit Bekanntgabe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 14. Dezember 2020 werden die verschiedenen Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen ab 2021 gebündelt. Gleichzeitig werden die zur Verfügung stehenden Mittel angehoben und das Antragsverfahren vereinfacht. Die Förderung wird bei den Projektträgern KfW und BAFA zentriert. Für alle Maßnahmen kann zwischen Zuschüssen (BAFA) oder Krediten (KfW) gewählt werden.
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen auch energieeffiziente Beleuchtungssysteme für Nichtwohngebäude. Bisher nur mit zinsgünstigen langfristigen Krediten und Tilgungszuschüssen gefördert, wird nun die Förderung auch als Direktzuschuss gewährt.

Was wird gefördert:

  • Austausch oder Optimierung der Beleuchtung 
  • Steuer- und Regelungstechnik
  • Komponenten für ein Energiemanagementsystem
  • Ausgaben für Material, Installation und Inbetriebnahme einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten
  • Fachplanung und Baubegleitung durch einen Effizienzexperten
  • Retrofit-Lösungen werden nicht gefördert

Wer wird gefördert:

  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmen und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Und andere

Förderregion:

  • Bundesrepublik Deutschland
     

Fördervoraussetzungen:

  • Systemlichtausbeute mind. 140 lm/W bei LED Lichtbandleuchten
  • Systemlichtausbeute mind. 120 lm/W bei allen anderen Beleuchtungssystemen
  • Lichtstromerhalt bei LED Leuchten mind. 80% (L80) bei 50.000 Std.

Förderquote:

  • 15%

Nachweise:

  • Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste 
  • Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen Leuchtenlichtausbeute, Bemessungslebensdauer und Lichtstromerhalt

Laufzeit:

  • 1.1.2021 bis 31.12.2030

Bewilligungszeitraum:

  • 24 Monate ab Zugang der Zusage
     

Antragstellung:

  • Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Direktzuschüsse
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Kredite und Tilgungszuschüsse

Weitere Informationen finden Sie unter:

Sportstättenförderung

Sportstätte

Es gibt zahlreiche Förderprogramme für kommunale Sportstätten, Schulsportanlagen und vereinseigene Sportstätten, die unter anderem auch die energetische Sanierung der Hallenbeleuchtung oder der Flutlichtanlage mit Zuschüssen unterstützen. Eine Umrüstung auf hocheffiziente LED-Beleuchtung wird so auch für Sportvereine erleichtert und entlastet die Vereinskasse.
 

  • Anträge können über den zuständigen Kreissportbund oder die Landessportbünde gestellt werden
  • Die Zuschüsse richten sich nach den Förderrichtlinien des entsprechenden Landessportbundes
  • Insbesondere die Vorgaben zur Farbtemperatur und der Abstrahlung in den oberen Halbraum empfehlen wir Ihrer besonderen Aufmerksamkeit. Aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes sowie dem Schutz des Nachthimmels sind hier kurzfristige Veränderungen nicht auszuschließen (Farbtemperatur 3.000K und ULOR=0%).“
  • Die Höhe der Fördermittel ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich
  • Die Bewilligung der Anträge und die Zuteilung der Fördermittel werden über die Kreissportbünde oder direkt über den Landessportbund geregelt und auf die beantragten Projekte verteilt
  • Die Zuschüsse können in der Regel mit der Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (siehe „Kommunalrichtlinie“) kombiniert und kumuliert werden

Eine hervorragende Übersicht über die Förderprogramme finden Sie unter:

 

Wappen RLPMit dem Sonderprogramm des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) werden in Rheinland-Pfalz Baumaßnahmen der Sportvereine gefördert. Dazu zählt auch die Erneuerung der Flutlichtanlage mit LED Leuchten. Für Maßnahmen mit einem Gesamtbauvolumen zwischen € 10.500,-- und € 75.000,-- incl. MWSt. sind Zuschüsse bis maximal 35% möglich. Kumuliert mit der Förderung aus der Kommunalrichtlinie können bis zu 65% erreicht werden.

Alle notwendigen Informationen hierzu finden Sie unter
www.lsb-rlp.de
 

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden Projekte gefördert, bei denen Vereine in den Klimaschutz investieren. Informieren Sie sich auch über Förderprogramme, die zum Bau und der Sanierung von Schulsportanlagen genutzt werden. Sofern die Sportanlage auch von Schulen genutzt wird, können weitere Fördertöpfe angezapft und mit Förderprogrammen aus den Bereichen Schule und Bildung verknüpft werden. Auch hier sind unter anderem die Landessportbünde zuständig. 

Weitere Informationen finden Sie unter: 

BLE-Förderung (Energieeffizienz in Landwirtschaft und gartenbau)

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fördert im Rahmen der Initiative „CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung“ u.a. auch den Einsatz hocheffizienter LED-Beleuchtung in der Landwirtschaft und dem Gartenbau. Die BLE-Förderung ist seit dem 31.01.2024 gültig und bislang zeitlich nicht begrenzt.
 

Was wird gefördert:

  • Hocheffiziente LED-Beleuchtung


Wer wird gefördert (unter anderem):

  • KMU, die landwirtschaftliche Primärprodukte erzeugen (unabhängig von der gewählten Rechtsform)
  • Landwirtschaft
  • Gartenbau


Förderregion:

  • Bundesweit
     

Fördervoraussetzungen:

  • CE-Kennzeichnung
  • Zertifizierung nach VDE oder ENEC oder über ein Prüfsiegel der Prüfinstitute des TÜV Süd, TÜV Rheinland oder Dekra/KEMA 
  • Mindestlebensdauer und Garantiezeitraum von fünf Jahren
  • Einhaltung der Vorgaben laut BIN EN 12464 (Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten)
  • Präsenzsteuerung oder tageslichtabhängige Steuerung und Regelung
  • Folgende Systemparameter sind abzustimmen und auf den Bedarf auszulegen:
    • Elektrische Gesamtanschlussleistung inkl. Vorschaltgerät
    • Lichtstrom in Lumen
    • Beleuchtungsstärke in Lux
    • Lichtfarbe in Kelvin
    • Farbwiedergabe Ra > 80
    • Effektive und sichere Wärmeableitung


Nachweise:

  • Der Nachweis ist über das Produktdatenblatt zu erbringen.


Fördersumme:

  • Gesamtinvestition, deren Amortisationszeit ohne Inanspruchnahme einer Förderung insgesamt mehr als zwei Jahre beträgt
     

Mindest-Netto-Investitionsvolumen:

  • 12.000 EUR

 

Förderquote

  • 40% für Maßnahmen zur Energieeinsparung
  • Die maximale Zuwendung nach Nummer 3.2 in den Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau, ist auf einen Betrag von 900 Euro für mittlere Unternehmen und 1.200 Euro für kleine und kleinste Unternehmen pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).
     

Laufzeit:

  • Ab dem 31.01.2024


Antragszeitraum:

  • Ganzjährig

Weitere Informationen finden Sie unter: