Mit vielfältigen Fördermaßnahmen auf Bundes- und Länderebene erhalten Kommunen finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Gefördert wird unter anderem die Umrüstung und Sanierung von Innen- und Außenbeleuchtungsanlagen auf die hocheffiziente LED-Technologie. Auch Sportvereine erhalten im Rahmen der Sportstättenförderung vielfältige Unterstützung, u.a. für die Umrüstung der Beleuchtung.
Nutzen Sie die Chancen. Minimieren Sie Ihre Investitionskosten, sparen Sie zukünftig massiv bei den Energiekosten und senken Sie die klimaschädlichen CO2-Emissionen dauerhaft und nachhaltig.
bMWK-förderung (Kommunalrichtlinie)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Kommunen und kommunale Akteure beim Umstieg auf energieeffiziente LED-Beleuchtung.
Die zum 01. November 2024 überarbeitete Kommunalrichtlinie sieht für die kommenden Jahre, voraussichtlich bis 2027 Fördermöglichkeiten für die Straßenbeleuchtung, Außen- und Sportanlagen sowie die Innen- und Hallenbeleuchtung vor, wenn auf hocheffiziente LED-Technik umgerüstet wird.
Nahezu alle SCHUCH LED-Leuchten sind BEG-förderfähig
( Produktfilter auf den jeweiligen Produktseiten)
BEG-Förderung ausgenommen
Energieeffiziente Beleuchtung wird weiterhin gefördert!
Förderanträge können nach wie vor gestellt und bewilligt werden.
Genauere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMWK.
Förderung energieeffizienter Beleuchtungssysteme für Nichtwohngebäude jetzt auch als Direktzuschuss möglich
Mit dem bisherigen KfW Förderprogramm werden unter anderem der Neubau und die Sanierung von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden, einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert. Ziel ist es, Unternehmen in Deutschland zur Durchführung von Maßnahmen zur deutlichen Energieeinsparung und Reduzierung der CO2 Emissionen zu ermuntern, um die gesamtwirtschaftliche CO2 Belastung der Umwelt zu reduzieren. Mit Bekanntgabe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 14. Dezember 2020 werden die verschiedenen Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen ab 2021 gebündelt. Gleichzeitig werden die zur Verfügung stehenden Mittel angehoben und das Antragsverfahren vereinfacht. Die Förderung wird bei den Projektträgern KfW und BAFA zentriert. Für alle Maßnahmen kann zwischen Zuschüssen (BAFA) oder Krediten (KfW) gewählt werden.
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen auch energieeffiziente Beleuchtungssysteme für Nichtwohngebäude. Bisher nur mit zinsgünstigen langfristigen Krediten und Tilgungszuschüssen gefördert, wird nun die Förderung auch als Direktzuschuss gewährt.
Es gibt zahlreiche Förderprogramme für kommunale Sportstätten, Schulsportanlagen und vereinseigene Sportstätten, die unter anderem auch die energetische Sanierung der Hallenbeleuchtung oder der Flutlichtanlage mit Zuschüssen unterstützen. Eine Umrüstung auf hocheffiziente LED-Beleuchtung wird so auch für Sportvereine erleichtert und entlastet die Vereinskasse.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fördert im Rahmen der Initiative „CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung“ u.a. auch den Einsatz hocheffizienter LED-Beleuchtung in der Landwirtschaft und dem Gartenbau. Die BLE-Förderung ist seit dem 31.01.2024 gültig und bislang zeitlich nicht begrenzt.