Leuchten für die Lebensmittelindustrie

Lebensmittelstandards

Die wichtigsten Abkürzungen und Begriffserklärungen
 
  • IFS Food - International Featured Standard Food
    Der IFS ist ein von der GFSI (Global Food Safety Initiative) anerkannter Standard für die Auditierung von Lebensmittelherstellern. Der IFS-Standard wurde von der IFS-Management GmbH Berlin unter internationaler Beteiligung erarbeitet. Der Schwerpunkt liegt auf der Lebensmittelsicherheit und der Qualität der Verfahren und Produkte. Der Standard gilt für die Verarbeiter von Lebensmitteln.
    Die Anforderungen zum Thema Beleuchtung finden sich im Abschnitt 4.9.7.

  • HACCP - Hazard Analysis Critical Control Point
    Von jedem Unternehmen der Lebensmittelindustrie wird gefordert, dass ein HACCP-System eingeführt wird. Dieses HACCP- oder auch HCCP-Konzept dient der Vermeidung von Gefahren im Zusammenhang mit Lebensmitteln, die zu einer Erkrankung oder Verletzung von Konsumenten führen können. Die Voraussetzungen für die Einrichtung eines HACCP-Konzepts sind höchste Anforderungen an Betriebs- und Personalhygiene und entsprechende bauliche Gegebenheiten. Im deutschen Recht wurde das HACCP-Konzept bereits in der Lebensmittelhygiene-Verordnung von 1998 verankert. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über die Lebensmittelhygiene schreibt die Anwendung des HACCP-Konzeptes für alle Betriebe der Lebensmittelindustrie zwingend vor.

  • BRC - British Rail Consortium
    Das BRC hat den Global Standard for Food Safety erarbeitet. Dieser Standard wurde entwickelt, um die Sicherheits- Qualitäts- und Betriebskriterien zu präzisieren. Der BRC verlangt die Umsetzung des HACCP-Konzepts. BRC ist genau wie IFS bei der Global Food Safety Initiative anerkannt. Er ist hauptsächlich in den englischsprachigen Ländern, Teilen von Asien und USA verbreitet.
  • VDMA - Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
    Am 1. Januar 2006 trat die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über die Lebensmittelhygiene in Kraft. Diese Europäische Hygieneverordnung gilt für alle Betriebe, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen wie zum Beispiel:
    -    Bäcker-, Konditoren- und Fleischerhandwerk
    -    Gastronomiebetriebe
    -    Lebensmittelindustrie
    -    Handel und Transport
    Der VDMA hat „Hygieneanforderungen an Maschinen und Anlagen in der Süßwarenindustrie" herausgegeben. Nach diesen Hygieneanforderungen sind u.a. bestimmte Werkstoffe und Dichtungen nicht erlaubt. Die Anforderungen des VDMA werden von vielen Handelsketten als verbindliche Regelwerke für Lieferanten in der Lebensmittelindustrie vorgeschrieben.
  • DIN 10500
    Die DIN 10500 „Lebensmittelhygiene – Verkaufsfahrzeuge und ortsveränderliche, nichtständige Verkaufseinrichtungen für leicht verderbliche Lebensmittel – Hygieneanforderungen, Prüfungen“ gilt lediglich für Verkaufsfahrzeuge u.ä. in denen leicht verderbliche Lebensmittel behandelt oder in Verkehr gebracht werden. Eine Zertifizierung hat daher nur eine sehr beschränkte Aussagekraft und ist für die Lebensmittelindustrie nicht relevant.