Mit vielfältigen Fördermaßnahmen auf Bundes- und Länderebene erhalten Kommunen finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Gefördert wird unter anderem die Umrüstung und Sanierung von Innen- und Außenbeleuchtungsanlagen auf die hocheffiziente LED-Technologie. Auch Sportvereine erhalten im Rahmen der Sportstättenförderung vielfältige Unterstützung, u.a. für die Umrüstung der Beleuchtung.
Nutzen Sie die Chancen. Minimieren Sie Ihre Investitionskosten, sparen Sie zukünftig massiv bei den Energiekosten und senken Sie die klimaschädlichen CO2-Emissionen dauerhaft und nachhaltig.
bMWK-förderung (Kommunalrichtlinie)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Kommunen und kommunale Akteure beim Umstieg auf energieeffiziente LED-Beleuchtung.
Die zum 01. November 2024 überarbeitete Kommunalrichtlinie sieht für die kommenden Jahre, voraussichtlich bis 2027 Fördermöglichkeiten für die Straßenbeleuchtung, Außen- und Sportanlagen sowie die Innen- und Hallenbeleuchtung vor, wenn auf hocheffiziente LED-Technik umgerüstet wird.
Es gibt zahlreiche Förderprogramme für kommunale Sportstätten, Schulsportanlagen und vereinseigene Sportstätten, die unter anderem auch die energetische Sanierung der Hallenbeleuchtung oder der Flutlichtanlage mit Zuschüssen unterstützen. Eine Umrüstung auf hocheffiziente LED-Beleuchtung wird so auch für Sportvereine erleichtert und entlastet die Vereinskasse.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fördert im Rahmen der Initiative „CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung“ u.a. auch den Einsatz hocheffizienter LED-Beleuchtung in der Landwirtschaft und dem Gartenbau. Die BLE-Förderung ist seit dem 31.01.2024 gültig und bislang zeitlich nicht begrenzt.
Mit dem Sonderprogramm des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) werden in Rheinland-Pfalz Baumaßnahmen der Sportvereine gefördert. Dazu zählt auch die Erneuerung der Flutlichtanlage mit LED Leuchten. Für Maßnahmen mit einem Gesamtbauvolumen zwischen € 10.500,-- und € 75.000,-- incl. MWSt. sind Zuschüsse bis maximal 35% möglich. Kumuliert mit der Förderung aus der Kommunalrichtlinie können bis zu 65% erreicht werden.