Immer häufiger lassen sich in Datenblättern von LED-Industrieleuchten, insbesondere bei Hallenleuchten, Angaben zum UGR-Wert finden. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass der UGR-Wert ein relevanter Maßstab für den Einsatz einer Leuchte in Industrieanwendungen ist. Betrachtet man sich das Verfahren zur Berechnung dieses Leuchtenwerts allerdings genauer, stellt man fest, dass dies nicht zutreffend ist.
Bei der Blendung unterscheidet man zwei Arten:
Das Verfahren des „Unified Glare Rating” (kurz UGR) wurde von der Internationalen Beleuchtungskommission CIE entwickelt, um die Bewertung der psychologischen Blendung in der Innen-/ Bürobeleuchtung weltweit zu vereinheitlichen. | ![]() |
In der Industriebeleuchtung geht es in der Regel aber um die Sehleistung und damit um die für die Arbeitssicherheit und Unfallverhütung wesentliche physiologische Blendung. Diese Art der Blendung kann das UGR-Verfahren allerdings nicht erfassen, was nicht verwunderlich ist, denn es wurde hierfür nicht entwickelt.
Das UGR-Verfahren ist daher für die Bewertung der Blendung von Beleuchtungsanlagen in Industrieanwendungen nicht geeignet.
Für diese Anwendungsfälle muss ein neues, geeignetes Verfahren entwickelt werden.
Ein entsprechendes Forschungsprojekt wird von den Fachgremien im ZVEI bereits auf den Weg gebracht. Detaillierte Informationen finden Sie im entsprechenden Positionspapier des ZVEI „UGR-Verfahren – Anwendung und Grenzen“, sowie dem Statement „Blendungsbewertung in der Industriebeleuchtung“ von Prof. Dr. Bruno Weis, unter dessen Leitung ein ad hoc Arbeitskreis das besagte Positionspapier erarbeitet hat.