Leuchtstofflampenverbot - Jetzt umrüsten!

T8 T5 Verbot ab 25.08.2023

DIE ZEIT LÄUFT!

Das Aus für die T5 und T8 Leuchtstofflampen kam schneller als gedacht. Was jahrzehntelang die Standardlösung in vielen gewerblichen und industriellen Applikationen war, darf jetzt nicht mehr in Verkehr gebracht werden, da quecksilberfreie LED-Lösungen als Alternative zur Verfügung stehen. Der Handlungsdruck steigt und damit auch die Frage nach der besten Lösung.

 

 RoHS-RICHTLINIE – QUECKSILBERVERBOT BESCHLEUNIGT
DAS ENDE DER LEUCHTSTOFFLAMPEN

Während die Ökodesign-Richtlinie Mindestenergieeffizienzwerte für Leuchtstofflampen vorschreibt, beinhalten die neuen Ergänzungen der RoHS-Richtlinie aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen ein Verbot von Quecksilber in Entladungslampen. Demzufolge ist der Verkauf von T5 und T8 Leuchtstofflampen jetzt bereits seit dem 25.08.2023 in der EU verboten.

UMRÜSTEN MIT RETROFIT-LAMPEN?
EINFACH, ABER NICHT DIE BESTE LÖSUNG


Lediglich einen Tausch vorzunehmen und Leuchtstofflampen durch LED-Retrofitlampen zu ersetzen, klingt einfach, ist es aber nicht. Denn in der Regel ist der Einsatz von LED-Retrofitlampen in älteren Bestandsleuchten schlichtweg nicht zugelassen.

Außerdem müssen im gewerblichen und industriellen Umfeld einschlägige Normen und Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auch nach der Umrüstung noch erfüllt werden.

Bei einer RETROFIT-Lösung gilt es insbesondere Folgendes zu bedenken:

 Alle Prüfzeichen der Leuchte entfallen
 Ex-Leuchten verlieren ihre Zulassung
 
Die Produkthaftung des Leuchtenherstellers erlischt
 Für den sicheren Betrieb und die Einhaltung aller Normen und Verordnungen sind alleine Sie als Betreiber verantwortlich

Und eine BEG Förderung ist ausgeschlossen.

mit LED-Leuchten Sanieren und doppelt sparen!

ALTANLAGEN MIT LEUCHTSTOFFLAMPEN SIND TEUER UND BELASTEN DIE UMWELT

Beleuchtungsanlagen mit Entladungslampen verbrauchen viel Energie. Sie sind wartungsintensiv und verursachen, durch die notwendigen Lampenwechsel mit eventuell erforderliche Stillstandszeiten, zusätzliche Kosten im laufenden Betrieb. Zudem müssen die Lampen als Elektroschrott fachgerecht und kostenpflichtig entsorgt werden. Für Ihr Budget und die Umwelt ist das eine permanente, unnötige Belastung, die durch den Einsatz von LED-Leuchten vermieden werden kann.

LED-LEUCHTEN VON SCHUCH – DIE PERFEKTE LÖSUNG

LED-Leuchten von SCHUCH sind von herausragender Qualität und, dank nachhaltiger Produktgestaltung, hocheffizient, extrem langlebig, höchst zuverlässig, wartungsfrei, reparierbar und upgradefähig. Durch ihren Einsatz können Sie nicht nur bis zu 80% der Energie- und Wartungskosten einsparen, sondern auch signifikant Ihren CO2-Fußabdruck reduzieren. Und sollten Sie sich bei der Umrüstung Ihrer Beleuchtungsanlage gleich für eine smarte Lösung entscheiden, können Sie die Effizienzpotenziale der LED-Technologie maximal ausschöpfen. 

Mit den Leuchten-Serien PROXIMA, LUXANO 2, PRIMO XR, TUBEO, ExeLED und vielen weiteren Baureihen steht Ihnen eine Fülle von Lösungen für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche und Anforderungen zur Verfügung.

161PX PROXIMA

161PX PROXIMA

Die nächste Generation für den rauen Industrieeinsatz: extrem robust, höchst effizient, langlebig und immer perfekt angepasst
167 LUXANO G2

LUXANO 2

Preisgünstige LED-Feuchtraumleuchte - hocheffizient und von bester SCHUCH-Qualität
PRIMO XR / XR LW

PRIMO XR / XR LW

Xtreme Resistance - die extrem schadgasdichte LED-Rohrleuchte für Industrie und Tierhaltung bietet Schutz auf höchstem Niveau
TUBEO

TUBEO

Raue Umgebungsbedingungen, extreme Nässe, Dampfstrahl-Reinigung - für diese robuste Rohrleuchte kein Problem
ExeLED

ExeLED 1

Dank Sandwich-Bauweise ist sie die perfekte Lösung für explosionsgefährdete Bereiche der Zone 1/21

BEG FÖRDERUNG –
SO WIRD DIE UMRÜSTUNG JETZT NOCH ATTRAKTIVER

Das BEG Programm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) fördert die Umrüstung auf energieeffiziente Beleuchtungssysteme auch in Nichtwohngebäuden mit 15% der Ausgaben für Material, Demontage der Altanlage, Installation und Inbetriebnahme einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten. Bisher nur mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen gefördert, gibt es nun die Möglichkeit die Förderung auch als Direktzuschuss zu erhalten. 
Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen. Minimieren Sie Ihre Investitionskosten, sparen Sie zukünftig dank modernster LED-Technologie massiv bei den Energiekosten und senken Sie die klimaschädlichen CO2-Emissionen dauerhaft und nachhaltig.

Weitere Informationen zur BEG Förderung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums oder in unserem Unterpunkt Förderprogramme. Einen kleinen Überblick über weitere Fördermaßnahmen auf Bundes- und Länderebene haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Jetzt informieren  

BEG Fördurung 
Anlage mit 100 Feuchtraumleuchten

Altanlage*: 161 158 EVG • T8 • 58W
Sanierung: 161PX 15L34 • LED • Lebensdauer > 70.000 h • 2-Schichtbetrieb ca. 4.200 h / Jahr
Differenz Anschlussleistung: ca. 34 W / Leuchte

 

Geld
Energiekostenersparnis

Pro Jahr: 14.300 kWh x 0,30 € / kWh = ca. 4.300 €
Über die Lebensdauer hinweg: ca. 240.000 kWh  ca. 72.000 €

 

Amortisation

Investition inkl. Montage ca. 16.500 € (mit 15% Förderung ca. 14.000 €)
Amortisationsdauer: ca. 3,8 Jahre (mit Förderung ca. 3,3 Jahre)

*Als Basis dient eine Beleuchtungsanlage, die bereits mit konventionellen SCHUCH-Leuchten ausgestattet war. Angesichts der großen Bandbreite an Herstellern von T8 Lampen könnte die Einsparung durchaus höher ausfallen.